Stromleitungen

Netzzugang / Entgelte

Lieferantenrahmen- / Netznutzungsvertrag

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.12.2017, Az.: BK6-17-168, den Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) festgelegt.

Standardlastprofile

Für die Belieferung von Entnahmestellen mit einer Jahresentnahme unter 100.000 kWh geben wir als Stromnetzbetreiber synthetische Lastprofile vor, die dem durchschnittlichen viertelstündlichen Abnahmeverhalten der jeweiligen Kundengruppe entsprechen.

Für die Kundengruppen Haushalt, Wärmepumpe, Elektromobilität und Speicherheizung verwenden wir eigene auf unser Netzgebiet zugeschnittene Profile. Für die restlichen Kundengruppen verwenden wir die VDEW-Standardlastprofile.

Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle in Friedrichshafen (Flughafen Friedrichshafen, Messstellennummer 10936) festgelegt.

Netzentgelte

Mit der Entrichtung des Netzentgelts wird die Nutzung der Netz- oder Umspannebene des jeweiligen Netzbetreibers, an die der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt.

Folgend finden Sie die Preise für die Netznutzung unserer Netz- und Umspannebenen und die Preise für den konventionellen Messstellenbetrieb.

Individuelle Netzentgelte

Zusätzlich zu den genannten Netzentgelten sind die Sonderformen der Netznutzung „Atypisch“, „Stromintensiv“ und „Singuläre Betriebsmittel“ gesetzlich im § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt.

Entgelte für dezentrale Einspeisung

Für die Berechnung vermiedener Netzentgelte aus dezentraler Einspeisung in unser Stromnetz gilt das folgende Referenzpreisblatt Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des § 18 StromNEV in Verbindung mit dem VDN-Leitfaden ermittelt.

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